Vergehen des Torwarts
Der Torwart besitzt im eigenen Strafraum das Sonderrecht, den Ball mit den Händen spielen zu dürfen. Viele in den vergangenen Jahren erfolgte Regeländerungen hatten einzig das Ziel, einen Missbrauch dieses Sonderrechts zu verhindern und das Spiel schneller zu machen.
Der Torwart darf den Ball bis zu sechs Sekunden halten, wenn er ihn mit den Händen kontrolliert hat, bevor er ihn für das Spiel freigibt. Er darf während dieser sechs Sekunden beliebig viele Schritte machen. Die Torhüter nutzen die sechs Sekunden, um möglichst schnell bis an die Strafraumgrenze zu gelangen. Dabei muss besonders auf sperrende Gegenspieler geachtet werden.
Tritt der Torwart mit dem Ball in der Hand über die Strafraumgrenze, begeht er ein Handspiel, welches mit einem direkten Freistoß bestraft wird.
Hat der Torwart den Ball im eigenen Strafraum mit den Händen kontrolliert und gibt diesen während der sechs Sekunden frei, darf er den Ball nicht wieder mit den Händen berühren. Es sei denn, er wird von einem anderen Spieler zwischenzeitlich gespielt.
Hierbei muss besonders auf das absichtliche Zuspiel eines Mannschaftskameraden mit dem Fuß geachtet werden.
Es ist dem Mitspieler erlaubt, den Ball mit dem Kopf, der Brust oder dem Knie usw. seinem Torwart zuzuspielen. Wendet der Spieler dabei nach Auffassung des Schiedsrichters jedoch einen Trick an, handelt er unsportlich. Er ist zu verwarnen und der indirekte Freistoß ist an der Stelle auszuführen, wo der fehlbare Spieler den Verstoß beging. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Torwart in der Folge den Ball mit den Händen berührt oder nicht. Zu ahnden ist der Verstoß des Spielers.
Ein wiederholtes Zuspiel des Balles mit dem Fuß zwischen Torwart (im Strafraum) und Verteidiger (innerhalb oder außerhalb des Strafraumes) ist erlaubt, da der Torwart von seinem Sonderrecht des Handspiels keinen Gebrauch mehr machen kann.
Wehrt der Torwart den Ball mit der Hand nur ab, obwohl er ihn direkt hätte fangen können (zum Zwecke der Wiederaufnahme), und nimmt er den Ball dann endgültig mit den Händen auf, missbraucht der Torwart ebenfalls sein Sonderrecht. Hier soll der Schiedsrichter aber nur eingreifen, wenn er erkennt, dass der Torwart beim ersten Ballkontakt diesen bewusst oder vorsätzlich mit der Hand oder dem Arm ablenkt.
Auch nach einem Einwurf eines Mitspielers darf der Torwart den Ball nicht mit der Hand Berühren.